Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde mit 2026 die Möglichkeit für geringfügige Zuverdienste gestrichen. Ausnahmen gibt es für Personen über 50, Langzeitarbeitslose (min. ein Jahr), nach einer 52-wöchigen Erkrankung, und wenn schon vor der Arbeitslosigkeit neben dem Hauptjob geringfügig gearbeitet wurde.
Warum das Ganze?
Die Regierung erwartet sich mit dieser Kürzung ein jährliches Ersparnis von 110 Mio €. Auch soll so ein Anreiz geschaffen werden, um rasch wieder in eine Beschäftigung zu wechseln, so der Budgetdienst. Die Arbeiterkammer kritisiert in einem Bericht die Maßnahme scharf, fordert ihre Rücknahme und zweifelt zudem an der Erreichung des Sparziels von 110. Mio €.
2026 plant die Regierung rund 8,7 Milliarden € einzusparen. Die größte Maßnahme ist die Kürzung des Klimabonus mit 1,9 Milliarden € (21,8%). Die Kürzungen bei den geringfügigen Zuverdiensten machen 1,2% aus. Mit Blick auf die Budgetmaßnahmen ein kleiner Tropfen.
Auch ist das Argument, dass diese Kürzung einen Anreiz für Arbeitslose, kritisch zu betrachten. Diese Vorstellung wird zwar in vielen Reformstrategien vertreten, ist aber empirisch umstritten: nicht alle geringfügigen Jobs verhindern eine Arbeitsmarktintegration, besonders in Branchen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder projektbasierten Tätigkeiten (zB. Kunst & Kultur).
- AK-Bericht über das Doppelbudget (S. 73 & 74)
- Analyse des Budgetdienst zur Untergruppe Arbeit
- Österreichischer Fiskalstrukturplan für die Jahre 2025-2029 (S. 29 & 48 relevant)
- Zusammenfassung der AK bzgl. der Änderungen für Arbeitslose
Wie sinnvoll ist die Kürzung?
Die Regierung beruft sich in ihrer Entscheidung auf eine Studie vom WIFO mit Effektabschätzungen verschiedener Reformoptionen des Arbeitslosenversicherungsrechtes. Drei Hauptszenarien wurden simuliert, wo bei im Dritten der Wegfall von Ergänzungsbeiträgen (z.B. geringfügige Jobs) dabei ist. Alle Szenarien beinhalten eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 50% auf 70% in den ersten 12 bis 10 Wochen.
Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes gibt es aber nicht, nur die Kürzung von geringfügigen Zuverdiensten wurde übernommen. WIFO merkt in ihrer Studie an, dass besonders Frauen, Arbeitslose mit höchstens Pflichtschulabschluss und Personen mit Behinderungen von dieser Einschränkung betroffen sind. Auch Arbeitslose mit Kindern erfahren Einbußen trotz Verdreifachung des Familienzuschuss (letzte Anhebung 2002). Dieser Input der Studie wurde nicht in die Gesetzesänderung übernommen.
In der WIFO Studie zwar nicht untersucht, aber hingewiesen, ist, dass die Streichung von Zuverdienstes dazu führen kann, Armutsbetroffenheit sowie Armutsgefährdung zu fördern. Auch hat die Zuverdienstmöglichkeit bei Langzeitarbeitslosen eine größere Bedeutung, weil sie als Stepping-Stone dienen können für eine langfristige Beschäftigung.
Studie vom AMS Kärnten 2022
Hier wurden Daten von Arbeitslosen mit und ohne geringfügiger Zuverdiensten verglichen. Arbeitslose ohne gering-fügiger Beschäftigung hatte im Schnitt nach 114 Tage wieder einen Job. Fälle mit geringfügiger Beschäftigung erst nach 188 Tagen.
Das durchschnittliche Einkommen der Personen zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit lag bei 1.566,68 € (mit geringfügiger Beschäftigung) und 1.636,49 € (ohne gB). Die Studie schlägt zwei Optionen zur Diskussion vor: Eine Einschränkung von geringfügigen Beschäftigungen auf drei Monate oder 28 Tage.
Auch weist die Studie darauf hin, dass geringfügige Beschäftigungen der sozialen Inklusion dienen können und durch Streichung die Bildung von neuen vulnerable Gruppen in Armutslage nicht auszuschließen ist, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Kunst- und Kulturbranche besonders betroffen
Die neue Regelung sieht vor, dass ein Jahr Arbeitslosengeld bezogen werden muss, bevor mensch einer geringfügige Job (max. 26 Wochen) nachgehen darf. Für die Kultur- und Kunstbranche besonders hart. Projekte sind hier oft befristet, oft gibt es Lücken bis zum Nächsten. Viele sind dazwischen auf Arbeitslosengeld und einer geringfügigen Beschäftigung angewiesen.
Institutionen wie der Dachverband der österreichischen Filmschaffenden, Kulturrat und IG Kultur sprachen sich gegen die Änderungen aus. Eine breit unterstützte Stellungnahme des Kulturrats zur Gesetzesänderung blieb jedoch ohne Ergebnis.
Auch ein Antrag der Grünen, dass es eine Ausnahme in der Gesetzesänderung für Kulturschaffende geben soll, wurde abgelehnt.

