Beide Seiten definieren Lohnnebenkosten im allgemeinen Sinne als diejenige Summe, die Arbeitgeber:innen für eine Arbeitskraft über den Bruttolohn hinaus zahlen müssen. Darüber hinaus herrscht Uneinigkeit, es werden Anschuldigungen hin- und hergeworfen. Ein Beispiel zur Aufklärung:
SPÖ-Politiker Mario Lindner schreibt, dass zu den Lohnnebenkosten auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie Bezahlung im Krankenstand gehört. Zu ebendem konstatiert die Arbeiterkammer: “Das verschweigen die Unternehmen gerne”. In ‘Materie’, dem Sprachrohr des Neos-Parlamentsklubs, hingegen, bemängelt Neos-Pressereferent Gregor Plieschnig das als Hysterie linker Kreise. Ihm zufolge bestehen die Lohnnebenkosten allein aus den in der Buchhaltung der Unternehmen präsenten, somit auch konkret arbeitsrechtlich vorgeschriebenen, Abgaben auf Arbeit “an den Fiskus”. Die oben genannte Behauptung der Arbeitnehmer:innenseite bezeichnet er als “Mär”.
Im Unterschied der Definition Lindners und der Arbeiterkammer ist die Plieschnigs nicht kohärent. Denn: bei der Erbringung von “Lohnnebenkosten” handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, aber nicht um einen in Gesetzen verankerten Begriff. Wenn Lohnnebenkosten aber alles bezeichnen, was Arbeitgeber:innen für eine Arbeitskraft über den Lohn hinaus zahlen müssen, dann gehören kollektivvertragliche Regelungen zweifellos dazu.
Zur Erklärung: Plieschnig bezeichnet als Lohnnebenkosten nur das, woran Arbeitgeber per Gesetz (z.B. Sozialversicherungsbeiträge nach Paragraphen 44-70 des Abschnitt V. ASVG)verplichtet sind, im eigentlichen Sinne und der Genauigkeit wegen also nur Beiträge des Dienstgebers. Dazu gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht und doch müssen sie gezahlt werden, denn Unternehmen sind zwar, gesetzlich, nicht zur Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wohl jedoch zur Einhaltung der Bestimmungen ihrer Kollektivverträgeverpflichtet.
Übrigens: der Lohnnebenkostenrechner des von Plieschnig zitierten Finanzministeriums führt als ersten relevanten Faktor “Sonderzahlungen (13./14. Bezug)” an, es folgen die Sozialabgaben.

